Personalvermittlung


Die Personalvermittlung im Bereich der Führungskräfte war schon immer eine Domäne der privaten Personalberater. Zunehmend übernehmen sie auch die Vermittlung von Facharbeitern und anderen Mitarbeitern.

Die Personalvermittlung erfolgt stets im Auftrag eines Arbeitgebers, in der Regel eines Unternehmens. Davon zu unterscheiden ist die Arbeitsvermittlung. Diese erfolgt im Auftrag des Arbeitnehmers. Auch die Arbeitsvermittlung ist dem Personalberater erlaubt, wenn es hier auch noch Restriktionen seitens der Vergütung gibt.

In der Regel ist die Vergütung der Personalvermittlung erfolgsabhängig. Damit geht ein Unternehmen mit der Beauftragung eines Personalvermittlers kein Risiko ein. Die Provision orientiert sich am vereinbarten Arbeitsentgelt der vermittelten Person.

Der Personalvermittler kann sich der klassischen Instrumente, also dem Inserat in Fachzeitschriften und regionalen und überregionalen Zeitungen, bedienen. Zuvor wird er aber in seiner eigenen Datenbank nach geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen suchen. Die Basis dazu bilden die Anforderungen des Unternehmens an den künftigen Mitarbeiter. In der Regel erfolgt die Einschaltung eines Personalvermittlers besonders dann, wenn es um die Besetzung gehobener Positionen geht, für die Kandidaten nur schwer zu finden sind.

Der Personalvermittler sucht die geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen deshalb eher über das ihm geläufigen Hilfsmittel der direkten Ansprache, auch unter den Begriffen Executive Search oder Headhunting bekannt. Anhand der Vorgaben seines Auftraggebers sucht er über seine Datenbank nach Personen, die die gesuchte Qualifikation besitzen könnten. Dazu kann er auch alle anderen öffentlich zugänglichen Quellen über Bewerber nutzen.

Durch die direkte Ansprache hat er als neutraler Vermittler gute Möglichkeiten, schon im Vorfeld zu prüfen, inwieweit die geforderte Qualifikation vorhanden ist. Gegebenenfalls wird der Eintrag in der Datenbank eben ergänzt, damit der Kandidat bei einem geeigneteren Vermittlungsauftrag wieder angesprochen werden kann.

Der Personalvermittler ist ein echter Vermittler. Er handelt stets auch im Interesse des anderen Partners. Er wird deshalb einen wechselwilligen Kandidaten nur dann vorschlagen, wenn dies auch in dessen Interesse ist.